Nachdem Sie die Steuererklärung zur Vollständigkeitsprüfung eingereicht haben, kann diese nicht mehr gelöscht werden.
Vor der Einreichung
Vor der Einreichung kann die Steuererklärung jederzeit gelöscht werden. Das macht z.B. Sinn, wenn Sie die falschen Vorjahresdaten importiert haben.
- Klicken Sie in der grauen Zeile der Steuererklärung auf die drei Punkte. Wählen Sie Löschen.
- Bestätigen Sie das Löschen der Steuererklärung indem Sie nochmals unten links auf Löschen klicken.
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