- Starten Sie den Internet-Browser (Firefox, Google Chrome, Edge etc.) und rufen Sie steuerportal.nw.ch auf.
Registrieren Sie sich, falls Sie dies noch nicht gemacht haben. Hier die Anleitung dazu: Registrierung Steuerportal Nidwalden
Falls Sie bereits registriert sind, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Klicken Sie auf der Übersichtsseite auf <+Neue Steuererklärung>.
- Tragen Sie die PID-Nummer und den Identifikationscode ein. Beide Angaben finden Sie im Aktivierungsschreiben, das Ihnen von der Steuerverwaltung des Kantons Nidwalden per Post zugestellt wurde. Klicken Sie danach auf <Weiter>.
- Es bestehen folgende Deklarationsmöglichkeiten, abhängig vom Ihrem Wohnsitz (interkantonal / international)
A) Natürliche Personen mit sekundärer Steuerpflicht mit Wohnsitz in der Schweiz:
Bei der vereinfachten Deklaration können Sie eine Kopie der vollständig ausgefüllten Steuererklärung Ihres Wohnsitzkantons einreichen.
B) Natürliche Personen mit sekundärer Steuerpflicht mit Wohnsitz im Ausland:
Natürliche Personen, die im Kanton Nidwalden lediglich aufgrund von Grundeigentum steuerpflichtig sind, müssen grundsätzlich eine vollständige Steuererklärung einreichen. Diese muss auch die Einkünfte und Vermögenswerte in der übrigen Schweiz und im Ausland enthalten.
Wer auf die vollständige Steuererklärung verzichten möchte, kann ein vereinfachte Deklaration wählen. In diesem Fall müssen nur die im Kanton Nidwalden erzielten Einkommen und das im Kanton Nidwalden gelegene Grundeigentum angegeben werden.
Was ist bei der vereinfachten Deklaration zu beachten?
- Steuerpflichtige, die die vereinfachte Deklaration wählen, müssen auf dem Hauptformular der Steuererklärung unter dem Abschnitt „Bemerkungen“ den Vermerk „vereinfachte Deklaration“ anbringen.
- Steuerwerte der Nidwaldner Liegenschaft sind anzugeben.
- Schulden, die auf der Liegenschaft lasten, werden höchstens bis zur Hälfte des Steuerwertes anerkannt.
- Erträge (z. B. Mieteinnahmen) und Unterhaltskosten der Liegenschaft sind anzugeben.
- Belegte Schuldzinsen auf anerkannten Hypothekarschulden werden höchstens bis zur Hälfte zum Abzug zugelassen.
- Sozialabzüge werden nicht gewährt.
- Das steuerbare Einkommen und Vermögen werden zum Höchstsatz besteuert.
- Es gilt kein Elterntarif gemäss Art. 36 Abs. 2 bis DBG.
Einzureichende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Formular für Liegenschaften (Formular LS)
- Belege über Schulden, die per 31.12. bestehen und auf Nidwaldner Liegenschaften lasten
- Unterschriebene Erklärung zur vereinfachten Deklaration
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