Sekundäre Steuerpflicht / ausserkantonaler Wohnsitz

  1. Starten Sie den Internet-Browser (Firefox, Google Chrome, Edge etc.) und rufen Sie steuerportal.nw.ch auf.
    Registrieren Sie sich, falls Sie dies noch nicht gemacht haben. Hier die Anleitung dazu: Registrierung Steuerportal Nidwalden
    Falls Sie sich bereits registriert haben, melden Sie sich an.

  2. Klicken Sie auf der Übersichtsseite auf Neue Steuererklärung.
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  3. Geben Sie die PID-Nr. und den Identifikations-Code ein. Diesen finden Sie auf dem Aktivierungsschreiben, welchen Sie von der Steuerverwaltung Kanton Nidwalden per Briefpost erhalten haben. Klicken Sie unten auf Weiter.

  4. Wählen Sie aus, ob Sie die vereinfachte oder vollständige Deklaration ausfüllen möchten.

    A) Natürliche Personen mit sekundärer Steuerpflicht mit Wohnsitz in der Schweiz:
    Bei der vereinfachten Deklaration können Sie die Kopie der Steuererklärung am Wohnsitz hochladen.
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    B) Natürliche Personen mit sekundärer Steuerpflicht mit Wohnsitz im Ausland:
    Sie können auch das Einreichen einer Gesamt-Steuererklärung verzichten und die im Kanton Nidwalden erzielten Einkommen und Vermögen erfasst werden.
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    Info:
    Sekundäre Steuerpflicht Natürliche Personen interkantonal
    Auch Steuerpflichtige, welche im Kanton Nidwalden nur zufolge Grundeigentum der Steuerpflicht unterstellt sind, haben grundsätzlich ebenfalls eine vollständige Steuererklärung einzureichen, worin auch die in der übrigen Schweiz und im Ausland anfallenden Einkünfte sowie dort liegende Teile des Vermögens ersichtlich sind.
    Wer auf die vollständige Deklaration verzichten möchte, kann ein vereinfachtes Verfahren wählen und nur das im Kanton Nidwalden erzielte Einkommen und das im Kanton Nidwalden liegende Grundeigentum deklarieren. Da in diesem Fall keine Verteilung der Schulden und deren Zinsen nach der Lage der Aktiven vorgenommen werden kann, werden diese nur wie folgt berücksichtigt:
    • Schulden, wofür in der Schweiz gelegene Grundstücke haften, werden höchstens bis zu einem Drittel des Steuerwertes angerechnet; Schuldzinsen auf diesen Schulden werden zu einem Drittel angerechnet.
    • Das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen werden zu einem Pauschalsatz besteuert.
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