Das gemeinsame Steuerportal wird nach der Trennung automatisch deaktiviert. Dies geschieht, weil nicht nachvollzogen werden kann, welcher Ehepartner das Steuerportal aktiviert hat. Der Kanton verhindert damit, dass ein Ehepartner Einsicht in die Steuerakten des getrennten Ehepartners erhält. Danach können beide getrennt lebenden Partner das Steuerportal wieder aktivieren bzw. einen Aktivierungscode bestellen.
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